Gutachten

Aus einer kleinen Ursache kann schnell ein großer Schaden entstehen daher ist rasches und sachkundiges Handeln erforderlich. Damit Schäden fachgerecht behoben werden können, stelle ich vor Ort die Ursachen fest, denn nur mit der Feststellung der Ursache lässt sich ein Schaden dauerhaft beheben.

Wann brauche ich einen Baugutachter?

Wenn Schäden an Gebäuden entstehen, bedeutet das oft Unruhe und Ärger für den Eigentümer oder Bauträger. Ob beispielsweise Schimmelpilzschäden, Risse im Bauwerk, Wasserschäden durch fehlende oder falsche Abdichtungen - schnell kann es zu Streit und Schadensersatzforderungen zwischen den Parteien kommen. Auftretende Schäden können unter Umständen auf einer Vielzahl von Einzelursachen basieren. Werden ihre Ursachen nicht zeitnah behoben, treten sichtbare Mängel immer wieder auf, gleichzeitig ziehen diese Mangelfolgeschäden nach sich. Der Sachverständige begutachtet die Situation vor Ort und stellt fest, ob ein Baumangel oder Bauschaden vorliegt.  

Ziel eines Gutachtens ist es, den Auftraggeber fachlich zu beraten, um diesen bei der Entscheidungsfindung des jeweiligen Problems zu helfen. Weiterhin können durch die Beauftragung des Sachverständigen strittige Fragen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien außergerichtlich geklärt werden.

Privatgutachten

Das Privatgutachten ist eine wertvolle Ressource, um verschiedene Zwecke zu erfüllen. Es kann dazu dienen rechtliche Ansprüche zu begründen oder abzuwehren, indem es eine fundierte Bewertung von Schäden oder Streitigkeiten zwischen Parteien liefert. Darüber hinaus kann es als Entscheidungshilfe für anstehende Geschäftsentscheidungen dienen oder einfach dazu dienen, eine fachliche Einschätzung zu einem bestimmten Thema zu erhalten.

Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben bietet sich die Einbeziehung eines Sachverständigen an, um Streitpunkte außergerichtlich zu klären. Durch die Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens, können mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und aufgelöst werden.

In den meisten Fällen erfolgt die Beauftragung des Privatgutachtens durch eine der betroffenen Vertragsparteien. Mit meiner Erfahrung als Bausachverständiger stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Privatgutachten zu erstellen und Ihnen fachkundige Einschätzungen zu liefern. Durch meine detaillierte Analyse und Bewertung können Sie eine solide Grundlage für Ihre rechtlichen oder geschäftlichen Entscheidungen erhalten.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten bietet eine kostengünstige Alternative zur umfassenden Erstellung eines Privatgutachtens und fokussiert sich auf die wesentlichen Punkte des Bewertungsgegenstandes

Bei einer Ortsbegehung setzt sich der Bausachverständige dafür ein, den beteiligten Parteien die Sachlage bezüglich des festgestellten Mangels verständlich zu erläutern. In vielen Fällen und bei einer Einigung der Vertragsparteien erfolgt die gutachterliche Stellungnahme in Form eines Kurzgutachtens. Durch das Kurzgutachten erhalten die beteiligten Parteien eine prägnante und dennoch aussagekräftige Bewertung des vorliegenden Schadens. Ein Kurzgutachten kann auch als Vorstufe für ein Vollgutachten dienen. In dieser Funktion dient es dem Sachverständigen und den beteiligten Parteien als Grundlage zur Festlegung der Fragen und Aspekte, die im späteren Vollgutachten ausführlicher behandelt werden sollen.

 

Als Bausachverständiger stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Gutachten zu erstellen und Ihnen eine fundierte Einschätzung zu liefern. Durch meine gründliche Untersuchung und verständliche Kommunikation sorge ich dafür, dass auch Personen ohne Fachkenntnisse die Situation gut verstehen können.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und biete meine Dienstleistungen im Raum Rostock und Mecklenburg-Vorpommern an. Auf Anfrage bin ich auch in Schleswig-Holstein oder Brandenburg für Sie tätig.

Ich habe Ihr Interesse geweckt? Zögern Sie nicht länger und geben Sie mir die Möglichkeit, Ihnen bei Ihrem Problem behilflich zu sein. Kontaktieren Sie mich noch heute.

 

Häufige Fragen zu Gutachten:

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