Bauabnahme

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den teuersten Investitionen die man im Leben tätigt.

Das Haus, die Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum steht vor der Fertigstellung und Sie benötigen einen qualifizierten Sachverständigen zur Abnahme? Ich begleite Sie bei der Abnahme von Bauleistungen und prüfe deren Richtigkeit.

Allgemeine Informationen

Abnahme bedeutet, dass Sie die erbrachten Bauleistungen des Bauträges oder der beauftragten Firma als korrekt akzeptieren. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Beweisumkehrlast und Sie als Eigentümer, Auftraggeber oder Bauherr sind in der Beweispflicht. Daher hat die Abnahme weitreichende rechtliche Auswirkungen für Sie, denn Sie werden in die Verantwortung genommen. Vor Beginn der Abnahme reicht eine Mängel- bzw. Beanstandungsanzeige und der Ausführende muss Ihnen nachweisen, dass die Beanstandung nicht gerechtfertigt ist oder den gerügten Mangel beseitigen. Nach der Abnahme sind Sie als Eigentümer in der Bringschuld und müssen das Vorhandensein des Mangels qualifiziert nachweisen.
Die Fachkompetenz eines erfahrenen Sachverständigen zu Rate zu ziehen kann eine wertvolle Hilfe sein, um Kosten und Ärger von vornherein zu vermeiden.

Arten der Bauabnahme

  • Wohnungsabnahmen
  • Hausabnahme
  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Abnahme vor Gewährleistungsablauf
  • Abnahme von Einzelleistungen oder Teilbauabnahmen

Ablauf der Bauabnahme

 

Die Vorbesprechung

Im Rahmen einer Vorbesprechung prüft der Sachverständige alle zum Objekt vorliegenden Bauunterlagen und bereitet diese für die Bauabnahme auf. Um den Besichtigungstermin optimal vorbereiten zu können, erkundigt sich der Sachverständige bei seinem Auftraggeber über weitere Vertragsdetails und Vereinbarungen, die vor und während der Erstellung des Bauwerks getätigt wurden.  Somit können die wichtigsten Merkmale der Immobilie im Voraus durch den Sachverständigen herausgearbeitet werden.

Der Besichtigungstermin

Beim Besichtigungstermin überprüft der Sachverständige den Zustand der Immobilie unter Einbeziehung der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Vorschriften, Regelwerken und den vertraglichen Vereinbarungen auf sach- und fachgerechte Ausführung. Vor Beendigung der Bauabnahme spricht der Sachverständige nochmals alle während der Begehung festgestellten Auffälligkeiten an und teilt dem Auftraggeber mit, bei welchen Beanstandungen eine Verweigerung der Abnahme zu empfehlen wäre und welche im Rahmen einer Nachbesserung abzustellen sind.

Abnahmeprotokoll

Nach dem Besichtigungstermin erstellt der Sachverständige ein Abnahmeprotokoll und dokumentiert alle während der Abnahme festgestellten Auffälligkeiten, inklusive Fotodokumentation.  In diesem gibt der Sachverständige eine zeitliche Empfehlung zur Abstellung der festgestellten Beanstandungen an.  Nacharbeiten können so noch vor Rechnungszahlung eingefordert werden und in der Regel zügig ausgeführt werden.
Im Abnahmeprotokoll wird dokumentiert, welche Unterlagen dem Bauherrn im Zuge der Abnahme übergeben wurden, die Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe, sowie die Regelung der Gewährleistung.

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Gewährleistung und Verjährung

Die Gewährleistung beginnt ab dem Tag der Abnahme, sei es die Teilabnahme einer Leistung oder die Endabnahme des gesamten Bauwerks. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verjährungsfrist für mögliche Baumängel und es beginnt die Beweisumkehrlast.

Bei privaten Bauverträgen nach dem deutschen BGB haben Sie als Bauherr 5 Jahre Zeit, um Baumängel zu melden. Für öffentliche Auftraggeber oder Verträge nach VOB beträgt die Frist 4 Jahre. Die Dauer der Verjährungsfrist kann jedoch je nach Art des Bauvertrags variieren.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass individuelle Fristen im Vertrag festgelegt werden können, die von den allgemeinen Regelungen abweichen. Für einige spezielle Elemente wie elektrotechnische Anlagen, Feuerungsanlagen oder Wartungsarbeiten gilt eine verkürzte Frist von 2 Jahren.

Als erfahrener Experte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in Bezug auf Gewährleistungsfragen und Baumängel professionell zu beraten. Meine transparente und objektive Bewertung hilft Ihnen, Ihre Rechte als Bauherr zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Anliegen mit mir zu besprechen. Ich bin jederzeit für Sie da, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und biete meine Dienstleistungen im Raum Rostock und Mecklenburg-Vorpommern an. Auf Anfrage bin ich auch in Schleswig-Holstein oder Brandenburg für Sie tätig.

Häufige Fragen zur Bauabnahme:

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